Datenschutz
Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.
Einwilligung zur Speicherung und Nutzung von Daten
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein wird eine schriftliche Einwilligung zur Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Vereinszwecks seitens des Mitglieds erforderlich.
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Social Media Plattform des Vereins) wird eine separate Einwilligung eingeholt.
Beitritt zum Verein
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
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Vor- und Zuname
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Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
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Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
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Evtl. Bankverbindung (sofern Beitrag erhoben wird)
Die personenbezogenen Daten werden in einem privaten EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Austritt aus dem Verein
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten gelöscht. Rechnungsdaten werden aus gesetzlichen Gründen 10 Jahre lang aufbewahrt.
Übermittlung von Daten an den Dachverband
Als Mitglied des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BDSH) ist der Verein verpflichtet, seine aktiven Mitglieder in einem Web-basierten Mitgliederprogramm (eVEWA) zu führen. Die Datenweitergabe an den BDSH einem Dachverband im Verhältnis zum Verein, stellt eine Datenübermittlung i.S.d. §3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BDSG dar.
Übermittelt werden dabei personenbezogene Daten.
Dies sind insbesondere bei aktiven Mitgliedern folgende Daten:
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Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Kontaktdaten
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Ehrungsdaten (bisher erhaltene Ehrungen des Verbandes)
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Datum Beitritt zur aktiven Mitgliedschaft
Sonstige Übermittlung von Daten an Dachverbände
Als Mitglied des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften kann der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten bei folgenden Anlässen an den Verband übermitteln:
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Beantragung von nach der Ehrungsordnung des Verbandes oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, Ehrungshistorie
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Anmeldung zu des Verbandes oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum
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Anmeldung zu und des Verbandes oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum
Pressearbeit
Der Verein informiert die Tagespresse sowie die Verbandszeitschrift „Der Schützenbruder“ bei Bedarf über Prüfungsergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt den BDSH von dem Widerspruch des Mitglieds.
Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten auf der Internetseite des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, prüft der Vorstand die Berechtigung sowie die Notwendigkeit und händigt die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.